Kfz Steuer Bankverbindung ändern - Konto wechseln?

Wenn man ein Auto oder ein anderes Fahrzeug angemeldet hat, dann muss man auch KFZ Steuern zahlen. Bei einigen Fahrzeugen verzichtet der Staat nur für eine gewisse Zeit auf die Kfz Steuern. Dauerhaft befreit von den Zahlungen sind übrigens auch reine Elektroautos nicht. Diese Kraftfahrzeuge werden nur später steuerpflichtig.

Deshalb muss man bei der KFZ Anmeldung auch seine Kontoverbindung (IBAN) angeben. Die Kfz-Steuer wird dann automatisch vom Konto abgebucht. Deshalb benötigt das entsprechende Organ auch eine Einzugserlaubnis bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat. Außerdem benötigt man für die Zulassung eine Kfz-Versicherung (nur die KFZ-Haftpflichtversicherung ist hier zwingend notwendig).

Wenn beispielsweise ein E-Auto erst in einigen Jahren steuerpflichtig wird, dann kann sich bis dahin schon mal die Bankverbindung ändern. Auch im Laufe eines Autolebens kann sich natürlich die eigene Bankverbindung ändern. Diese Änderung muss dann sofort mitgeteilt werden. So kann die die Kfz-Steuer dann vom richtigen Konto abgebucht werden.


Neue Zuständigkeiten bei der Kfz-Steuer

Viele Autofahren verbinden mit der Kfz-Steuer gedanklich das Finanzamt. Das war bis zum Jahr 2014 der Fall. Inzwischen ist hierfür der Zoll zuständig. Wenn man zum Zeitpunkt des Wechsels der Zuständigkeit vom Finanzamt zum Zoll ein Kraftfahrzeug angemeldet hatte, dann bekam man ein Schreiben hierzu.

Die KFZ-Steuer wird meist umgehend nach der Anmeldung und dann meist jährlich im gleichen Zeitraum abgebucht. Die Zahlung erfolgt also im Voraus für das kommende Jahr.

Es gibt aber Ausnahmen: Wenn die Kfz-Steuer über 500 Euro beträgt, kann die Steuer auch alle 6 Monate gezahlt werden.

Wenn die Kraftfahrzeugsteuer über 1000 Euro beträgt (Ja, das ist möglich!), kann man die Beträge auch alle 3 Monate zahlen. Dies kann die Zollverwaltung auf Antrag so in ihrem System hinterlegen.

Dies kostet allerdings einen gewissen Aufschlag. 3 Prozent bei der Abbuchung alle 6 Monate und 6 Prozent bei der Abbuchung alle 3 Monate. Die jährlich Zahlweise ist also, wie bei der Kfz-Versicherung auch, die günstigste Variante.

In der Regel liegt die Steuer für das Kfz aber bei unter 500 Euro. Dadurch hat man keine Wahl und muss alle 12 Monate zahlen bzw. dann wird der fällige Betrag abgebucht.

In den Folgejahren nach der Kfz-Zulassung bekommt man in der Regel keine erneuten Schreiben über die Beitragshöhe und den Abbuchungstermin. Der fällige Betrag wird ohne weitere Info abgebucht.


Kfz Steuer Bankverbindung ändern Vorlage

Hierfür gibt es hier ein Formular "SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer": https://www.formulare-bfinv.de/ffw/action/invoke.do?id=032021

Das Formular ermittelt anhand der Postleitzahl und des Ortes das zuständige Zollamt. Im Formular werden alle notwendigen Daten, inklusive der neuen IBAN, abgefragt. Die BIC-Angabe ist nur bei IBANs notwendig, die nicht mit DE beginnen.

Wichtig ist hier die Unterschrift des Girokontoinhabers! Wenn Fahrzeughalter und Girokontoinhaber nicht identisch sind, müssen beide Personen unterschreiben (es sind 2 verschiedene Unterschriftsfelder auf dem Formular).

Das Formular kann dann gedruckt werden und per Post oder Fax an die Zoll-Adresse im Formularkopf geschickt werden. Auch der Sepa-Lastschriftmandat-Versand via DE-Mail ist möglich. Der Versand des SEPA-Lastschriftmandats kann zwar per De-Mail erfolgen, wird aber nicht häufig genutzt. Bei einer DE Mail muss man zwingend seine Identität bei GMX oder Web.de nachweisen.
Viele Bürger schicken das Sepa Lastschriftmandant aktuell immer noch häufig auf dem Postweg / per Telefax geschickt.

Neu: Kfz Steuer Konto online wechseln

Es gibt ein neues Portal vom Zoll. Hier kann man unter folgendem Link sein Konto ändern: https://www.zoll-portal.de/bug-frontend-idpp/startseite/MID00_01_Startseite_BenutzerAnmelden.xhtml . Hier ist vor dem Ändern der Bankverbindung allerdings eine Registrierung notwendig.


Fazit zum Ändern des Kontos für die Kfz-Steuer bzw. insgesamt zur Bezahlung

Die Abbuchung der Kfz-Steuer muss in jedem Fall gewährleistet sein. Gerade junge Fahranfänger haben nicht immer die finanziellen Mittel. Hier könnte vielleicht die Kontoverbindung der Großeltern oder Eltern genutzt werden, wenn es möglich ist. Schlägt die Abbuchung fehl, kann hier im Ernstfall zu drastischen Mitteln gegriffen werden. Dies geht bis zur Stilllegung des Fahrzeugs.

Sollte die Abbuchung einmal fehlgeschlagen sein, sollte man umgehend das zuständige Hauptzollamt (siehe Formular oben) kontaktieren.

Deshalb ist auch die sofortige Bekanntgabe der neuen Kontoverbindung so wichtig!

Wenn man über einen längeren Zeitraum nicht zahlt, wird das Kraftfahrzeug stillgelegt. Das KFZ wird dann erst nach erfolgter Zahlung wieder für den Straßenverkehr freigegeben.