Kfz-Versicherung in der Steuererklärung absetzen

Kfz versicherung steuerlich absetzbar

Wer kann die Kfz-Versicherung von der Steuer absetzen

Jeder Fahrzeughalter kann die Kfz-Versicherung unter bestimmten Bedingungen von der Steuer absetzen. Dies gilt sowohl für private als auch gewerbliche Nutzung.

 

Privat: Nur Haftpflichtversicherung

Bei privat genutzten Fahrzeugen können Sie nur die Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe absetzen. Dies geschieht im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Angestellte können bis zu 1.900 Euro, Selbstständige bis zu 2.800 Euro ansetzen. In die Vorsorgeaufwendungen gehören neben der Kfz-Haftpflicht jedoch noch weitere Positionen. Dazu später mehr.

 

Gewerblich: Betriebskosten

Bei gewerblicher Nutzung kann die Kfz-Versicherung als Betriebskosten abgesetzt werden. Dies umfasst sowohl die Haftpflicht- als auch die Kaskoversicherung. Hier kann man also auch die Teilkaskoversicherung und die Vollkasko als Betriebskosten angeben.

 

Kfz Versicherung: Regeln

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Fahrzeuge in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Kosten für die Kfz-Versicherung können in verschiedenen Fällen steuerlich geltend gemacht werden. Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden bei Dritten ab und ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Kaskoversicherung hingegen deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. 

Die Kaskoversicherung ist in der Regel bei höherwertigen Fahrzeugen angebracht. Ein Neuwagen wird in der Regel mit einer Vollkaskoversicherung versichert. Wenn das Fahrzeug etwas in die Jahre gekommen ist, dann wechseln die meisten Versicherungsnehmer auf eine Teilkaskoversicherung.

Der gewünschte Versicherungsumfang ist aber natürlich stark vom eigenen finanziellen Background abhängig.

 

Steuerliche Absetzung der Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung muss in der Steuererklärung korrekt eingetragen werden. Die richtige Spalte hängt von der beruflichen Situation und der Fahrzeugnutzung ab. Wenn Sie ein Steuerprogramm nutzen, werden Sie meist durch gezielte Fragen geleitet. So spart man sich dann komplizierte Formulare. Durch solche Steuerprogramme wird im Hintergrund der passende Wert an der richtigen Stelle eingetragen.

Wenn Sie die Angaben zur Kfz Versicherung bei der Steuererklärung kontrollieren wollen oder die Werte direkt über Elster eingeben wollen, nennen wir Ihnen hier die richtigen Formulare:

 

Kfz-Versicherung absetzen als Privatperson:

Anlage Vorsorgeaufwand -> Unfall- und Haftpflichtversicherungen

 

Kfz-Versicherung absetzen als Gewerbetreibende:

Wenn das Fahrzeug zum Betriebsvermögen zählt, kann die Kfz-Versicherung in der Steuererklärung als Betriebskosten angegeben werden.

 

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Absetzung

Angestellte bekommen einmal im Jahr ihre Rechnung für das kommende Versicherungsjahr. In dieser Rechnung werden die fälligen Beträge genau aufgeschlüsselt. Welcher Betrag fällt für die Kfz-Haftpflicht an und welche Beträge fallen für die Teilkasko oder die Vollkasko an? Privatpersonen können nur die Position der Kfz-Haftpflicht bei der Steuer absetzen. Tragen Sie also bitte nur diesen Betrag in die Steuererklärung ein und nicht den Gesamtbetrag.

Hierbei sollte man natürlich ein steuerpflichtiges Einkommen besitzen und selbst Halter des Fahrzeugs sein.

Selbstständige können zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht auch noch die Teilkasko bzw. Vollkasko von der Steuer absetzen. Auch Selbstständige müssen also die Rechnung der Kfz-Versicherung heraussuchen. In der Regel können Sie aber den kompletten Rechnungsbetrag in der Steuererklärung angeben.

  1. Beleg für die gezahlte Beiträge heraussuchen (z.B. Portal der Kfz Versicherung)

  2. Richtige Spalte in der Steuererklärung auswählen.

  3. Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen beachten.

 

Kfz-Versicherung bei ausschließlich privater Nutzung in der Steuererklärung angeben

Selbst wenn man als Privatperson sein Fahrzeug ausschließlich privat nutzt, erkennt das Finanzamt die Ausgaben für die Haftpflichtversicherung unter bestimmten Voraussetzungen als steuersenkende Position an. Diese muss dann unter den sonstigen Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgabe erfasst werden.

Bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gibt es allerdings einen Maximalbetrag von 1900 € bei Privatpersonen.  Dieser Maximalbetrag ist gerade bei gut verdienenden Steuerpflichtigen schnell erreicht.

Bei Selbstständigen ist dieser Betrag mit 2800 € etwas höher.

Bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen kann man allerdings auch die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung angeben.  Durch diese Positionen ist der Maximalbetrag von 1900 € in der Regel schnell erreicht.  Nur wenn Sie als Privatperson die 1900 € noch nicht erreicht haben, lohnt es sich, die Kfz-Haftpflichtversicherung anzugeben. Wenn Sie den Maximalbetrag bereits ausgeschöpft haben, können Sie die Versicherung von der Steuer nicht mehr absetzen.



Berufstätige Privatpersonen haben weitere Möglichkeiten

Wenn Sie als berufstätige Privatperson Ihr Fahrzeug auch für die Wege zur Arbeit nutzen, haben Sie weitere Möglichkeiten. In diesem Fall kann man die Ausgaben für die KFZ Haftpflichtversicherung als Werbungskosten geltend machen. Hier können Sie die gefahrenen Kilometer zur Arbeitsstelle als Entfernungspauschale geltend machen. Gerade diese Entfernungspauschale lohnt sich bei weiten Wegen zur Arbeit richtig.

Diese Entfernungspauschale wird auch als Pendlerpauschale bezeichnet. Aktuell berücksichtigt das Finanzamt 30 Cent pro Kilometer. Dabei wird aber nur der Hinweg zur Arbeit (einfacher Weg). Wer einen besonders weiten Weg zur Arbeit hat, profitiert ab dem 21. km von 38 Cent pro Kilometer. Die ersten 20 km werden aber weiterhin mit nur 30 Cent pro Kilometer veranschlagt. 

 

In diesen Kilometerpauschalen von 30 bzw 38 Cent sind auch schon die Kosten für die Kfz-Versicherung berücksichtigt. Über die Pendlerpauschale ist die Kfz-Versicherung steuerlich also indirekt absetzbar. Sie können die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung aber trotzdem zusätzlich als Sonderausgabe in der Steuererklärung angeben. 

Das Finanzamt verlangt  meist ab einem Betrag von 4.500 € berechneter Pendlerpauschale Nachweise. Teilweise verlangt das Finanzamt aber auch  unterhalb von 4.500 € bereits Nachweise über die Strecke. 

 

Wie geben Selbstständige die Kosten für die Kfz-Versicherung bei der Steuer an?

Wenn das Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört, dann können alle Kosten, die im Zusammenhang mit diesem Fahrzeug stehen, bei der Steuer angesetzt werden. Dazu gehören dann natürlich auch die vollen Versicherungskosten. Zu den vollen Versicherungskosten gehören auch die Kosten für die Teilkasko oder die Vollkaskoversicherung und auch die Kosten für einen eventuellen Autoschutzbrief. 

 

Kfz Versicherung - Steuererklärung: Fazit

Die Kfz-Versicherung kann bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden und zu einer Steuerersparnis führen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Autoversicherung in der Steuererklärung geltend zu machen. Wenn man berufstätig ist und das Fahrzeug für die Wege zur Arbeit nutzt, sollte man in jedem Fall die Kfz-Versicherung absetzen und zusätzlich von der Pendlerpauschale profitieren. Gerade die Pendlerpauschale ist bei vielen Angestellten eine der größten Stellschrauben in der Steuererklärung.